Verkauf von RT 5-Benutzer Lizenz, Vers. 5, aktual. auf Vers.6

Hallo,

ich suche einen Käufer für meine o.g. 5-er Lizenz.
Wo kann ich geeignete Interessenten finden?

Umfang:
- Originalverpackung
- Referenzbuch (neuwertig)
- Trainingsbuch für Windows-Anwender (neuwertig)
- Trainingsbuch für Macintosh-Anwender (neuwertig)
- Über Ragtime
- Lizenzurkunde
- 1 x CD Ragtime 5.6.5 (deutsch/francais), CD Nr. 016
- 1 x CD Ragtime 5.6.5 (multilingual), CD Nr. 015
- 1 x CD Ragtime 6 (deutsch), CD Nr. 022

Top-Zustand, da kaum benutzt.

Danke.
maps2006@web.de

Re: Verkauf von RT 5-Benutzer Lizenz, Vers. 5, aktual. auf Vers.

#8540 On 31 März, 2009 11:08 Thomas Kaegi said,

Hallo Jürgen

Was du da tun möchtest verletzt die Lizenzbedingungen - Punkt 4 d:

http://www.ragtime.de/web/verkauf/lizenzbedingungen.html

Der Käufer könnte also die von dir erworbene Software weder lizenzieren und schon gar nicht upgraden.

Mit freundlichem Gruss
Thomas

Re: Verkauf von RT 5-Benutzer Lizenz, Vers. 5, aktual. auf Vers.

#8543 On 31 März, 2009 11:39 Stephan Will said,

Hallo Thomas,

Am Tue Mar 31 2009 12:11:01 GMT+0200 schrieb Thomas Kaegi
:
> Hallo Jürgen
>
> Was du da tun möchtest verletzt die Lizenzbedingungen - Punkt 4 d:
>
> http://www.ragtime.de/web/verkauf/lizenzbedingungen.html

ein Irrtum Deinerseits.
In Deutschland (und der EU soweit ich weiß) ist es erlaubt, legal
erworbene Software wieder zu verkaufen (analog Buchverkauf).

Voraussetzungen:
1. legal erworbene, normale Lizenz (Vollversion, bei Mehrfachlizenzen
muß das gesamte Paket verkauft werden, keine Firmenlizenz mit
Sonderbestimmungen),

2. der Verkäufer muß _alle_ Bestandteile (CD, Sicherungskopien,
Handbücher, Serienummer/Lizenzurkunde) weitergeben,

3. der Verkäufer darf keine Kopien des Datenträgers oder der Software
behalten, muß alle Softwareinstallationen bei sich deinstallieren und
vorhandene Updates verlieren damit auch Ihre Lizenzgrundlage (also nicht
v5 verkaufen und das v6-Update weiter einsetzen).

Insoweit wundert mich, daß RagTime eine Lizenzbestimmung einsetzt, die
bereits mehrfach von Gerichten in Deutschland für unzulässig erklärt wurde.

Verboten ist:
1. das Verleihen,
2. das Verkaufen von einzelnen Lizenzen einer Mehrfach-Lizenz,
3. das Weiternutzen einer verkauften Lizenz oder das Zurückbehalten von
Teilen des Software-Pakets,
4. das Nutzen von Updates der verkauften Lizenz,
5. das Verkaufen, falls es besondere Vertragsbestimmungen im Rahmen von
Firmen-Lizenzen gibt.

> Der Käufer könnte also die von dir erworbene Software weder lizenzieren
> und schon gar nicht upgraden.

Unter den oben genannten Bedinungen schon.

Allerdings wird RagTime wohl nachfragen und einen Nachweis des Kaufs
sehen wollen, damit die alte Lizenz auf den neuen Eigentümer übertragen
werden kann.

Grüße
Stephan